Rechtsprechung
   BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1257
BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 (https://dejure.org/2000,1257)
BVerfG, Entscheidung vom 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 (https://dejure.org/2000,1257)
BVerfG, Entscheidung vom 04. September 2000 - 1 BvR 142/96 (https://dejure.org/2000,1257)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Prozessuale Privilegierung der GEMA

Art. 3 GG, § 13b Abs. 2 UrhWahrnG;

Art. 103 Abs. 1 GG, zulässiges Unbeachtetlassen eines Parteivortrags, wenn er für das Gericht nur mit unangemessenem Aufwand nachvollziehbar ist (hier: umfangreiche Unterlagen in Anlagen)

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Gesetzliche Vermutung zugunsten der Verwertungsgesellschaft bei Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche im Zivilverfahren verletzt nicht GG Art 3 Abs 1 - gesetzliche Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der GEMA verhältnismäßig

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Urheber - GEMA - Urheberrecht - Schutzrecht - Gleichheitssatz - Willkürverbot

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gesetzliche Vermutung

  • Judicialis

    UrhWahrnGhat § 13 b Abs. 2; ; UrhWahrnG § 10; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 13 b Abs. 2 UrhWahrnG
    GEMA Beweislast

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Rechtsstellung der Verwertungsgesellschaften; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

  • beck.de (Kurzinformation)

    Beweislastumkehr zu Gunsten von Verwertungsgesellschaften

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1200
  • GRUR 2001, 48
  • ZUM 2001, 159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Dies gilt sowohl für die verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien im Zivilprozess (vgl. BVerfGE 52, 131 ) als auch für die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Verpflichtung der Gerichte, das Parteivorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 83, 24 m.w.N.).

    Damit ist der Gleichheitssatz in seiner besonderen Ausprägung der "Waffengleichheit" im Zivilprozess berührt, der die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter gebietet (vgl. BVerfGE 52, 131 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur eingreifen, wenn das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, wenn es also bei seiner Entscheidung von einer unrichtigen Anschauung über die Bedeutung und den Umfang des Schutzbereichs eines Grundrechts ausgegangen ist oder wenn eine fehlerhafte Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 52, 131 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Dies gilt sowohl für die verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien im Zivilprozess (vgl. BVerfGE 52, 131 ) als auch für die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Verpflichtung der Gerichte, das Parteivorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 83, 24 m.w.N.).

    103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Da der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte verschiedene Behandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Das Bundesverfassungsgericht kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur eingreifen, wenn das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, wenn es also bei seiner Entscheidung von einer unrichtigen Anschauung über die Bedeutung und den Umfang des Schutzbereichs eines Grundrechts ausgegangen ist oder wenn eine fehlerhafte Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 52, 131 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Es würde dem Sinn der Verfassungsbeschwerde und der besonderen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden, wollte es ähnlich wie eine Revisionsinstanz eine unbeschränkte rechtliche Nachprüfung deshalb für sich in Anspruch nehmen, weil eine gerichtliche Entscheidung oder das ihr zu Grunde liegende Verfahren möglicherweise Grundrechte des Beschwerdeführers berührt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 22, 93 ; 30, 173 ; 49, 304 ).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Es würde dem Sinn der Verfassungsbeschwerde und der besonderen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden, wollte es ähnlich wie eine Revisionsinstanz eine unbeschränkte rechtliche Nachprüfung deshalb für sich in Anspruch nehmen, weil eine gerichtliche Entscheidung oder das ihr zu Grunde liegende Verfahren möglicherweise Grundrechte des Beschwerdeführers berührt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 22, 93 ; 30, 173 ; 49, 304 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Es würde dem Sinn der Verfassungsbeschwerde und der besonderen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden, wollte es ähnlich wie eine Revisionsinstanz eine unbeschränkte rechtliche Nachprüfung deshalb für sich in Anspruch nehmen, weil eine gerichtliche Entscheidung oder das ihr zu Grunde liegende Verfahren möglicherweise Grundrechte des Beschwerdeführers berührt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 22, 93 ; 30, 173 ; 49, 304 ).
  • BGH, 31.01.1991 - I ZR 101/89

    "Gesetzliche Vermutung II"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der

    Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
    Amts- und Landgericht haben in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1989 - I ZR 179/87 -, NJW 1990, S. 451; Urteil vom 31. Januar 1991 - I ZR 101/89 -, NJW 1991, S. 2025 f.) für die Widerlegung der Vermutung gefordert, dass der Beschwerdeführer für jeden Bildtonträger, der zum Bestand seines Vermietungsbetriebes gehörte, im Einzelnen darlegt, dass die Rechte an der auf dem Bildtonträger enthaltenen Musik nicht der Klägerin zur Wahrnehmung übertragen worden sind, weil sie etwa noch beim Produzenten verblieben oder einer anderen Verwertungsgesellschaft als der Klägerin zur Wahrnehmung übertragen worden sind.
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BGH, 29.06.1989 - I ZR 179/87

    "Gesetzliche Vermutung"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der

  • BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • LG Köln, 15.11.1995 - 28 S 5/95
  • OLG Köln, 03.04.1998 - 6 U 139/97
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15

    Rechte des Käufers einer Immobilie bei Abweichung der im Exposé angegebenen

    Soweit sich die Beklagten darüber hinaus auf handschriftliche Anmerkungen des Beklagten zu 2. in einer Kopie des Sachverständigen T. beziehen wollen, sind diese Anmerkungen deshalb unbeachtlich, weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist, sich etwaig entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den handschriftlichen Anmerkungen in der genannten Anlage herauszusuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. September 2000 - 1 BvR 142/96, juris; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2008 - IX ZR 210/04, WM 2007, 1886; Urteil vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - IX ZR 299/13, juris).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Zu einem ordnungsgemäßen Vortrag gehört allgemein, dass das Gericht dem Vorbringen ohne unangemessenen Aufwand folgen kann (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2000, 1 BvR 142/96, Umdruck S. 9 f. zu Art. 103 Abs. 1 GG).
  • LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05

    Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit

    Eine Partei kommt ihrer Darlegungslast mithin nicht nach, wenn sie dem Gericht Urkunden, Blattsammlungen, Akten oder auch Schaublätter vorlegt, aus denen das Gericht nach eigenem Ermessen die erheblichen Tatsachen auswählen soll (BVerfG, Beschl. V. 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, 1200; Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., Rn. 12 a zu § 253; Lange, Bezugnahme im Schriftsatz, NJW 1989, 438, 442).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht