Rechtsprechung
BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 |
Prozessuale Privilegierung der GEMA
Art. 3 GG, § 13b Abs. 2 UrhWahrnG;
Art. 103 Abs. 1 GG, zulässiges Unbeachtetlassen eines Parteivortrags, wenn er für das Gericht nur mit unangemessenem Aufwand nachvollziehbar ist (hier: umfangreiche Unterlagen in Anlagen)
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Gesetzliche Vermutung zugunsten der Verwertungsgesellschaft bei Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche im Zivilverfahren verletzt nicht GG Art 3 Abs 1 - gesetzliche Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der GEMA verhältnismäßig
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Urheber - GEMA - Urheberrecht - Schutzrecht - Gleichheitssatz - Willkürverbot
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Gesetzliche Vermutung
- Judicialis
UrhWahrnGhat § 13 b Abs. 2; ; UrhWahrnG § 10; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 2
- rechtsanwaltmoebius.de
§ 13 b Abs. 2 UrhWahrnG
GEMA Beweislast - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Rechtsstellung der Verwertungsgesellschaften; Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich
- beck.de (Kurzinformation)
Beweislastumkehr zu Gunsten von Verwertungsgesellschaften
Verfahrensgang
- AG Köln, 20.01.1995 - 116 C 227/93
- LG Köln, 15.11.1995 - 28 S 5/95
- BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1200
- GRUR 2001, 48
- ZUM 2001, 159
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Dies gilt sowohl für die verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien im Zivilprozess (vgl. BVerfGE 52, 131 ) als auch für die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Verpflichtung der Gerichte, das Parteivorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 83, 24 m.w.N.).Damit ist der Gleichheitssatz in seiner besonderen Ausprägung der "Waffengleichheit" im Zivilprozess berührt, der die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter gebietet (vgl. BVerfGE 52, 131 ).
Das Bundesverfassungsgericht kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur eingreifen, wenn das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, wenn es also bei seiner Entscheidung von einer unrichtigen Anschauung über die Bedeutung und den Umfang des Schutzbereichs eines Grundrechts ausgegangen ist oder wenn eine fehlerhafte Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 52, 131 ).
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Dies gilt sowohl für die verfassungsrechtlich gewährleistete Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien im Zivilprozess (vgl. BVerfGE 52, 131 ) als auch für die sich aus Art. 103 Abs. 1 GG ergebende Verpflichtung der Gerichte, das Parteivorbringen zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 83, 24 m.w.N.).103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 ).Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Da der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte verschiedene Behandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ).Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ).
- BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75
Zwangsversteigerung I
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Das Bundesverfassungsgericht kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur eingreifen, wenn das Fachgericht spezifisches Verfassungsrecht verletzt hat, wenn es also bei seiner Entscheidung von einer unrichtigen Anschauung über die Bedeutung und den Umfang des Schutzbereichs eines Grundrechts ausgegangen ist oder wenn eine fehlerhafte Rechtsauslegung und Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 ; 52, 131 ). - BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 ; 70, 288 ; 83, 24 ). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Es würde dem Sinn der Verfassungsbeschwerde und der besonderen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden, wollte es ähnlich wie eine Revisionsinstanz eine unbeschränkte rechtliche Nachprüfung deshalb für sich in Anspruch nehmen, weil eine gerichtliche Entscheidung oder das ihr zu Grunde liegende Verfahren möglicherweise Grundrechte des Beschwerdeführers berührt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 22, 93 ; 30, 173 ; 49, 304 ). - BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74
Sachverständigenhaftung
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Es würde dem Sinn der Verfassungsbeschwerde und der besonderen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden, wollte es ähnlich wie eine Revisionsinstanz eine unbeschränkte rechtliche Nachprüfung deshalb für sich in Anspruch nehmen, weil eine gerichtliche Entscheidung oder das ihr zu Grunde liegende Verfahren möglicherweise Grundrechte des Beschwerdeführers berührt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 22, 93 ; 30, 173 ; 49, 304 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Es würde dem Sinn der Verfassungsbeschwerde und der besonderen Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht werden, wollte es ähnlich wie eine Revisionsinstanz eine unbeschränkte rechtliche Nachprüfung deshalb für sich in Anspruch nehmen, weil eine gerichtliche Entscheidung oder das ihr zu Grunde liegende Verfahren möglicherweise Grundrechte des Beschwerdeführers berührt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 22, 93 ; 30, 173 ; 49, 304 ). - BGH, 31.01.1991 - I ZR 101/89
"Gesetzliche Vermutung II"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der …
Auszug aus BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96
Amts- und Landgericht haben in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Juni 1989 - I ZR 179/87 -, NJW 1990, S. 451; Urteil vom 31. Januar 1991 - I ZR 101/89 -, NJW 1991, S. 2025 f.) für die Widerlegung der Vermutung gefordert, dass der Beschwerdeführer für jeden Bildtonträger, der zum Bestand seines Vermietungsbetriebes gehörte, im Einzelnen darlegt, dass die Rechte an der auf dem Bildtonträger enthaltenen Musik nicht der Klägerin zur Wahrnehmung übertragen worden sind, weil sie etwa noch beim Produzenten verblieben oder einer anderen Verwertungsgesellschaft als der Klägerin zur Wahrnehmung übertragen worden sind. - BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 30.06.1994 - 1 BvR 2112/93
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
- BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62
Unterhalt I
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
- BGH, 29.06.1989 - I ZR 179/87
"Gesetzliche Vermutung"; Umfang der gesetzlichen Vermutung der …
- BVerfG, 14.04.1970 - 1 BvR 33/68
Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde - Verfassungsbeschwerde …
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- LG Köln, 15.11.1995 - 28 S 5/95
- OLG Köln, 03.04.1998 - 6 U 139/97
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
- OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
Rechte des Käufers einer Immobilie bei Abweichung der im Exposé angegebenen …
Soweit sich die Beklagten darüber hinaus auf handschriftliche Anmerkungen des Beklagten zu 2. in einer Kopie des Sachverständigen T. beziehen wollen, sind diese Anmerkungen deshalb unbeachtlich, weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist, sich etwaig entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den handschriftlichen Anmerkungen in der genannten Anlage herauszusuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. September 2000 - 1 BvR 142/96, juris; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2008 - IX ZR 210/04, WM 2007, 1886; Urteil vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - IX ZR 299/13, juris). - BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99
Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer …
Zu einem ordnungsgemäßen Vortrag gehört allgemein, dass das Gericht dem Vorbringen ohne unangemessenen Aufwand folgen kann (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2000, 1 BvR 142/96, Umdruck S. 9 f. zu Art. 103 Abs. 1 GG). - LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 5 Sa 38/05
Kraftfahrerin, Tachoscheibe, Beweiskraft, Höchstarbeitszeit
Eine Partei kommt ihrer Darlegungslast mithin nicht nach, wenn sie dem Gericht Urkunden, Blattsammlungen, Akten oder auch Schaublätter vorlegt, aus denen das Gericht nach eigenem Ermessen die erheblichen Tatsachen auswählen soll (BVerfG, Beschl. V. 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, 1200;… Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., Rn. 12 a zu § 253; Lange, Bezugnahme im Schriftsatz, NJW 1989, 438, 442).
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13
Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier: …
Auch eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) unter dem Gesichtspunkt einer fehlenden Legitimation für die gesetzliche Vermutung, soweit es den Zeitraum vom 01.01.2009 bis 13.11.2011 betrifft (zur Überprüfung gesetzlicher Vermutungen anhand von Art. 3 Abs. 1 GG vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.09.2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, 1200; Hessischer VGH, Urteil vom 15.12.2004 - 5 UE 2518/03 -, Juris; BSG…, Urteil vom 24.07.1997 - 11 RAr 99.96 -, SozR 3-4100 § 103a Nr. 3), kommt deshalb von vornherein nicht in Betracht. - BVerfG, 23.06.2009 - 1 BvR 2355/08
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch …
Zwar wäre die Annahme dann nicht zur Durchsetzung des Rechts des Beschwerdeführers aus Art. 103 Abs. 1 GG angezeigt, wenn der Beschwerdeführer ohne weiteres die Gelegenheit gehabt hätte, eine Gehörsverletzung zu vermeiden (vgl. beispielsweise zur Obliegenheit geordneten Vorbringens BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. September 2000 - 1 BvR 142/96 -, NJW 2001, S. 1200 ). - LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2016 - 5 Sa 95/16
Außerordentliche Kündigung einer Filialleiterin - Hinterziehung von Steuern und …
Dabei können an die innere und äußere Ordnung des Parteivortrags im Falle einer anwaltlichen Vertretung erhöhte Anforderungen gestellt werden (BVerfG 04.09.2000 - 1 BvR 142/96). - LAG Niedersachsen, 18.05.2001 - 10 Sa 1092/00
Arbeitnehmerstatus von Lehrern in staatlich anerkannten Ergänzungsschulen
Dabei sind an die innere und äußere Ordnung des Parteivortrags im Falle einer anwaltlichen Vertretung erhöhte Anforderungen zu stellen (BVerfG, 30.06.1994, 1 BvR 2112/93 , NJW 1994, 2683 ; 04.09.2000, 1 BvR 142/96 , NJW 2001, 1200 ). - LAG München, 27.07.2005 - 10 Sa 199/05
Darlegungs- und Beweislast bei Überstundenvergütung - Reisezeiten im Außendienst
Abgesehen davon, dass eine derartige Bezugnahme nicht einmal einen substantiierten Sachvortrag belegt (vgl. BVerfG NJW 2001, 1200; LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2005, 458; LAG Hamm LAG Report 2005, 2), beweisen diese Unterlagen nichts. - OLG Köln, 11.08.2004 - 11 U 169/03
Bezugnahme auf Beweisverfahren kann als Sachvortrag ausreichen
Die Rechtsprechung sieht derartige Bezugnahmen aber nur dann als unzulässig an, wenn dem Gericht überlassen wird, sich aus unfangreichen Unterlagen das herauszusuchen, was dem Begehren der jeweiligen Partei nützt, und es an einer geordneten Darstellung des Parteivorbringens fehlt (vgl. OLG Köln - 19. Zivilsenat - OLGR 2003, 124; OLG Schleswig MDR 1976, 50 f.; OLG Düsseldorf MDR 1993, 798;… LAG Köln Urt. v. 21.11.1997 - 11 (13) Sa 845/97 Juris.Nr. KARE516540337; zum ganzen ferner OLG Düsseldorf MDR 1996, 415 f. sowie BVerfG NJW 1994, 2683; 2001, 1200, 1202). - BPatG, 09.12.2016 - 29 W (pat) 530/13
Markenbeschwerdeverfahren - "entertain web (Wort-Bild-Marke)/Entertain …
An die anwaltlich vertretene Partei können erhöhte Anforderungen an die innere und äußere Ordnung des Parteivortrages gestellt werden (BVerfG GRUR 2001, 48, 50 f.). - LAG Schleswig-Holstein, 19.02.2015 - 5 Ta 25/15
Prozesskostenhilfe, Ratenzahlungsanordnung, sofortige Beschwerde, …
- BSG, 18.12.2000 - B 6 KA 35/00 B
Zulässig der Abstaffelung vertragsärztlicher Leistungen, gerichtliche Aufhebung …
- LG Düsseldorf, 02.10.2014 - 4a O 25/13
- LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 58/18
Stereoskopische Bildvorrichtung
- LG Düsseldorf, 17.09.2019 - 4a O 39/17
Aushärtevorrichtung für Rohrleitungsauskleidungen
- LG Düsseldorf, 20.08.2019 - 4a O 116/17
Fahrradanhänger mit Körperaufnahme II
- LG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4a O 63/15
Hybrid Ionenmobilitätsspektrometer
- LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 50/18
Beschlag für Schiebeflügel